Die Grundlage für jeden Hund, der zur Zucht eingesetzt werden soll, ist die erfolgreiche Absolvierung der vom Pinscher-Schnauzer-Klub 1985 e.V (PSK) vorgeschriebenen Zuchtzulassung (ZZL).
Der Weg bis zur Erteilung dieser Zuchzulassung (ZZL) umfasst im PSK folgende Kriterien:
Zuchtzulassungsveranstaltung (organisiert von einer Ortsgruppe)
Der Hund muss vorab bei der jeweiligen Ortsgruppe zur Zuchtzulassungsveranstaltung angemeldet werden. Mitzubringen sind die Ahnentafel und der Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
Phänotypbeurteilung:Bei der Phänotypbeurteilung nehmen die RichterInnen im wahrsten Sinne des Wortes „Maß“. Jeder Hund wird auf Grundlage des festgeschriebenen Rassestandards detailliert beurteilt. Der Fokus liegt hierbei auf den äußeren (phänotypischen) Merkmalen wie Fell, Augen, Zähne, Knochenbau und Proportionen. Ziel ist es, zuchtausschließende Fehler, die der Erteilung der Zuchtzulassung entgegenstehen, frühzeitig zu erkennen. Der Hund erhält am Ende keine Formwertnote; die Beurteilung kann entweder bestanden oder nicht bestanden werden.
Verhaltensbeurteilung:Bei der Verhaltensbeurteilung wird der Hund mit verschiedenen Alltagssituationen konfrontiert und seine Reaktionen darauf beobachtet. Die HalterInnen müssen mit dem Hund beispielsweise an einem haltenden Auto vorbeigehen und von einem klingelnden Fahrradfahrer überholt werden. Zudem wird das Verhalten des Hundes in einer Gruppe von Menschen überprüft. Dabei liegt der Fokus auf dem generellen Temperament des Hundes. Ziel ist es, aggressive oder übermäßig ängstliche Hunde zu erkennen. Auch hier wird am Ende keine Formwertnote vergeben; die Beurteilung kann entweder bestanden oder nicht bestanden werden.
Bausteine / Voraussetzungen zur Ausstellung der Zuchtzulassungsbescheinigung:
- Zuchtbewertungen (auf Ausstellungen): Es werden zwei Zuchtbewertungen mit dem min. Formwert „Sehr gut“ des Hundes im zuchtfähigen Alter (Riesenschnauzer: ab 18 Monate) von anerkannten PSK/VDH-ZuchtrichterInnen benötigt
- Phänotypbeurteilung
- Verhaltensbeurteilung oder bestandener Wesenstest oder bestandene Begleithundeprüfung (BH)
- HD-Auswertung:Der Befund der Röntgenaufnahme zur Untersuchung auf eventuelle Hüftgelenksdysplasie (Ergebnis: A1 – B2)
- Augenuntersuchung (DOK): Die fachtierärztliche Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen
